Vertragsrecht - Lyon muss nachzahlen

  • Endlich, Recht der Profisportlerinnen werden gestärkt bzw. an reguläre gesetzliche Regelungen (in Industrieländern) angepasst. Schon allein die Abschwächung von den in Deutschland (und sicherlich anderen Industrie-Ländern auch geregelten) Lohnfortzahlung finde ich skandalös.

    Zitat

    "Erst im Januar 2021 beschloss die FIFA, dass Spielerinnen für mindestens 14 Wochen in Mutterschutz gehen können und zwei Drittel ihres vertraglich festgelegten Gehalts bekommen sollen."

    Lyon muss Gunnarsdottir Lohn während Schwangerschaft nachzahlen - kicker  :thumbup: :thumbup: :thumbup:


    Wieso bitte 'sollen' und nicht 'müssen' und wieso die Reduzierung auf ²/³ - zumindest in Deutschland müssen 100% bezahlt werden, wenn auch aufgeteilt zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse.


    Der kicker berichtet heute über ein Urteil der FIFA, in dem Lyon zur Gehaltsnachzahlung von etwa 82 TEUR während der Schwangerschaft der isländischen Rekordnationalspielerin verurteilt wird. Ich finde es ja schon ein Unding, dass die Spielerin überhaupt klagen musste und dass Lyon auch noch 3 Wochen Zeit hat das Urteil vom Internationalen Sportgerichtshof überprüfen zu lassen. Ebenso haarsträubend finde ich, dass der arbeitgebende Verein die Lohnfortzahlung wegen der Folgen der Schwangerschaft verweigert hatte, bei der 'Sekretärin' wäre das gar kein Thema gewesen - die kommen ja auch nicht auf die Idee bei nem spielenden Mann die Lohnfortzahlung einzustellen, weil er sich im privaten Umfeld das Bein bricht, das Kreuzband reißt oder sich warum auch immer operieren lässt.


    Ja, die Spielerin arbeitet in einem besonderen Bereich, indem sie dann (ab einem bestimmten Zeitpunkt) nicht mehr arbeiten kann und darf, aber schwangere Frauen haben aus guten medizinischen Gründen Schutzfristen und ja sie verdient auch mehr als andere Frauen, dass ist aber vollkommen unerheblich, weibliche Vorstandsmitglieder in großen börsennotieren Konzernen verdienen nochmals deutlich mehr. Auch Erzieherinnen, Lehrerinnen, schwangere Angestellte in medizinischen oder naturwissenschaftlichen (Labor)berufen etc. haben derart erweiterte Schutzrechte, die der Arbeitgeber eben tragen muss. Es gibt auch tätigkeitsbezogene Beschäftigungsverbote z.B. bei Polizei, Feuerwehr, Justiz, Zoll etc.. Dort wird darauf geachtet, dass die schwangeren Frauen nicht mehr in potentiell gefährliche Situationen während der Arbeit kommen können in dem z.B. der direkte Kontakt mit Inhaftierten vermieden wird, sie nicht mehr bei Demos oder zur Brandbekämpfung eingesetzt werden dürfen, usw.. Der Arbeitgeber muss dann seiner generellen Fürsorgepflicht gegenüber (allen) Beschäftigen nachkommen und kann von der Arbeit bezahlt frei stellen oder aber andere zumutbare Aufgaben zuweisen bis die beschäftigungslose Zeit im Mutterschutz beginnt...


    Persönlich würde es mich freuen, wenn die Fußballerinnen künftig einen weiten Bogen um diesen Verein machen und Anfragen dankend mit Verweis auf Gunnarsdottir ablehnen....


    -----

    Moderation:

    - Titel angepasst, siehe Regelwerk 3.1 Themen- u. Beitragserstellung

    - Zitat aus einer Fremdquelle hervorgehoben

    Der Ball muss ins gegnerische Tor, gell Franz....

    Einmal editiert, zuletzt von Mark ()

  • Die Änderung ab 01.01.2021 war eindeutig sehr wichtig. Da sind wir uns sicherlich alle einig. Kam viel zu spät. Auch in Deutschland war es vor dem Datum im Frauenfußball durchaus üblich, Verträge nach Bekanntwerden von Schwangerschaften aufzulösen oder zusammen mit der werdenden Mutter Lösungen zu finden, die eine Fortführung des Trainings- u. Spielbetriebs kurz nach der Geburt ermöglichten. International war dieses Vorgehen verbreitet. Bekannt ist etwa der Fall der US-Amerikanerin Alex Morgan, die ihre Karriere relativ zeitnah zur Geburt fortsetzte. Seit 2 Jahren ist der Mutterschutz im Frauenfußball geregelt. Lyon hat die Neuerung offenbar in der Management-Abteilung verpennt - ein übler Patzer samt Imageverlust für Europas erfolgreichsten Frauenfußballverein. Die Spielerin bekam anfangs jegliche Unterstützung vom Verein. Ihr Vertrag wurde beibehalten. Sie ging in Absprache mit Lyon in die gesetzlich geregelte Elternzeit - in Frankreich 10 Wochen (bei 1. u. 2. Kind). In der Zeit zahlte Lyon. Anschließend stellte der Verein die Zahlung ein und berief sich auf französisches Recht. Daher erst der Rechtsstreit.