https://sportsandlaw.de/jurist…fel-gegen-den-angeklagten
ZitatWährend eine staatliche Strafe nur möglich ist, wenn eine Straftat bewiesen werden konnte, ist für eine Präventivmaßnahme kein Beweis einer solchen Tat erforderlich. Bereits der Verdacht auf eine künftige Gefahr reicht aus, einem Fan den Zutritt zum Stadion zu verweigern. Ein Nachweis der Vorwürfe, welche zum Stadionverbot führen, ist somit nicht notwendig. Während bei einem staatlichen Ermittlungsverfahren die Unschuldsvermutung gilt, heißt es bei einem Stadionverbot eher: „Im Zweifel gegen den Angeklagten“.