In dem Artikel geht es um die Weitergabe der kompletten persönlichen Daten der Fans an die Vereine bei Ermittlungen.
Desweiteren wird festgestellt, dass für dieses Vorgehen keine Rechtsgrundlage bestehe, da gesetzlich gesehen lediglich die Staatsanwaltschaft die Erlaubnis habe, darüber zu entscheiden, ob udn welche Daten weitergegeben werden dürfen, worüber sich die Polizei in dem Fall hinwegsetzt.
Ebenfalls wird das Stadionverbot in der Form kritisiert, dass es den Betroffenen schwer gemacht wird rechtlich dagegen vorzugehen.