Köstner zu BILD: „Ich habe mich schon im Februar pro forma beim Arbeitsamt gemeldet.“
Grund: Bis drei Monate vor Ende eines Dienstverhältnisses sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur zu melden. Sonst droht eine Zahlungs-Sperre.
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