UEFA tagt - Eintracht fürchtet "Geisterspiel"

  • Die Eintracht fürchtet, dass es zu einem Teilausschluss von Zuschauern oder sogar zu einem sogenannten "Geisterspiel" kommen kann. Ebenso möglich ist eine Kombination Zuschauerausschluss bei einem Heim- oder Auswärtsspiel und Geldstrafe. Angeklagt ist die Eintracht in vier Punkten: 1. Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder ähnlichen Gegenständen. 2. Eindringen oder versuchtes Eindringen von Zuschauern auf das Spielfeld. 3. Werfen von Gegenständen. 4. Sachbeschädigungen.

  • Weil sich einige Eintracht-Fans beim Europa-League-Spiel gegen Lazio Rom am 13. Dezember daneben benommen hatten, wurde der Klub von der Uefa zu einer Geldstrafe von 80 000 Euro verurteilt.